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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung
Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen sowie den Verkauf von Software, Büchern und Zeitschriften. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden auch dann nicht verpflichtend, wenn ihnen der Verkäufer nicht ausdrücklich widerspricht. Alle mündlichen, telegrafischen oder telefonischen Abmachungen bedürfen, um wirksam zu werden, unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Angebot und Abschluss
Unsere Angebote erfolgen freibleibend; Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung von MAXON Computer verbindlich.

3. Lieferung und Versand
Lieferfristen bzw. Termine gelten stets als annähernd, sofern nicht schriftlich eine abweichende, besondere Vereinbarung getroffen wurde. Teillieferungen sind bei Lieferengpässen zulässig, sofern sie vom Besteller nicht ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen werden. Kann MAXON Computer zugesagte Waren ganz oder teilweise nicht liefern, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Überschreitung von Lieferfristen begründet in keinem Fall Schadensersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag, es sei denn, es handelt sich um Fixgeschäfte und die verspätete Lieferung ist für den Besteller ohne Wert. Alle Sendungen - einschließlich etwaiger Rücksendungen – gehen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Die Gefahr für Verlust und Beschädigung geht mit Absendung auf den Kunden über. Ersatz für verlorengegangene oder auf dem Transport beschädigte Sendungen wird nicht geleistet. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Bestellers verzögert, lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers.

4. Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich ab Sitz unserer Gesellschaft und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Versand erfolgt auf Wahl von MAXON Computer per Nachnahme, Vorauskasse oder auf Rechnung jeweils zuzüglich der Versandkosten. Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Auslieferung der Waren. Rechnungen sind – auch bei Teillieferungen – 15 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Der Abzug von Skonti ist auch bei früherer Zahlung unzulässig. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet. Die Aufrechnung oder die Zurückbehaltung von Zahlungen ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung des Bestellers rechtskräftig festgestellt oder von MAXON Computer ausdrücklich anerkannt worden ist. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist ist MAXON Computer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 1 Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) zu erheben. Nach Auslaufen des Basiszinssatzes am 31.12.2001 tritt an seine Stelle dasjenige Steuerungsmittel der Europäischen Zentralbank, das dem Basiszinsatz in seiner Funktion am ehesten entspricht.
Sobald der EURO in Deutschland einzig zulässiges Zahlungsmittel geworden ist, werden die vereinbarten Preise in DM gemäß dem amtlichen Umrechnungskurs in EURO angepasst. Maxon steht es nach seiner Wahl frei, Rechnungen und bargeldlose Zahlungen während des Übergangszeitraumes in EURO auszustellen bzw. zu leisten.
Kommt der Käufer trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so ist Maxon berechtigt, die Weiterbearbeitung aller Aufträge des Kunden einzustellen, sowie nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist von den Verträgen zurückzutreten, Vorbehaltsware zurückzufordern und dem Kunden die bis dahin entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

5. Eigentumsvorbehalt
MAXON Computer behält sich bis zur vollständigen Bezahlung ihrer sämtlichen Forderungen aus allen Lieferungen das Eigentum an den gelieferten Waren gemäß § 455 BGB vor. Bei Verarbeitung der gelieferten Waren wird MAXON Computer auch Eigentümer der neu hergestellten Sachen. Der gewerbliche Besteller ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Die aus der Weiterveräußerung resultierenden Forderungen tritt der Besteller an MAXON Computer zur Sicherung ab. Er ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, wie er seine Zahlungspflicht MAXON Computer gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig, einer Pfändung durch Dritte ist sofort zu widersprechen. Jeder Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware ist MAXON Computer unter Vorlage aller für die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes erforderlichen Unterlagen unverzüglich mitzuteilen. Alle etwaigen Interventionskosten hat der Besteller MAXON Computer zu ersetzen.

6. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate.
Für Mängel von Lieferungen und Leistungen und für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften leistet Maxon wie folgt Gewähr:
Offensichtliche Mängel sind spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Ist der Käufer Kaufmann gilt dies auch für alle übrigen Mängel. Beanstandungen der Lieferungen und Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen. Gibt der Käufer Maxon nicht unverzüglich Gelegenheit, sich von dem Mangel zu überzeugen, entfallen alle Gewährleistungsansprüche.
Bei von Maxon erstellter Software leistet Maxon Gewähr, daß die Software frei von reproduzierbaren Fehlern auf der für sie nach dem Vertrag vorgesehenen Hardware ist und die beschriebenen Funktionen erfüllt. Bei reproduzierbaren Fehlern, die die Funktion nicht beeinträchtigen, sondern lediglich Einbußen in der Handhabung bedeuten, ist Maxon berechtigt, diese durch Änderung der Konfiguration zu umgehen, solange die Funktion erhalten bleibt, es sei denn, die Erfüllung durch die Umgehung ist für den Kunden ohne Interesse.
Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge ist Maxon berechtigt und verpflichtet, innerhalb angemessener Frist auf eigene Kosten nach eigener Wahl nachzubessern oder die fehlerhaften Teile auszutauschen bzw. eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Alle Maxon im Zusammenhang mit einer unberechtigten Mängelrüge entstehenden Kosten sind unverzüglich durch den Käufer zu erstatten. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im übrigen leistet Maxon Gewähr nach den jeweiligen Gewährleistungsbedingungen des Herstellers.

7. Haftung und Schadensersatz
Wegen der Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Verschulden bei Vertragsschluß und unerlaubter Handlung, haftet Maxon und seine Erfüllungsgehilfen unbeschränkt in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrläßigkeit. Gleiches gilt für den Fall des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft und des arglistigen Verschweigens eines Mangels.
Soweit Maxon wesentliche Vertragspflichten leicht fahrlässig verletzt, ist die Haftung für Sachschäden auf einen Betrag von max. DM 1.000.000 beschränkt. Im übrigen ist jede weitergehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden, ausgeschlossen.
Maxon haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, daß Maxon deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat und der Kunde eine Sicherungskopie erstellt hat.
Für Ansprüche aus Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluß, Nebenpflichtverletzung oder Vertragsaufhebung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kunde Kenntnis vom Anspruch hat.

8. Rücksendungen
Rücksendungen von Waren erfolgen nur auf Anforderung oder mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Verkäuferin. Für Rücksendungen trägt der Besteller Gefahr und Kosten. Nicht genehmigte Rücksendungen gehen unfrei zurück. Eine Rücknahme der Ware erfolgt nur mit Zustimmung von MAXON Computer. Die Rücknahme von Datenträgern ist prinzipiell ausgeschlossen.

9. Patent- und Urheberrechte
An Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen der gesamten Soft- und Hardware und ähnlichen Unterlagen bestehen Eigentums- und Urheberrechte von MAXON Computer. Ohne Einwilligung von MAXON Computer dürfen derartige Produkte Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist mit Ausnahme einer Sicherungskopie ohne Einwilligung von MAXON Computer ebenfalls untersagt. Verletzt der Besteller Schutzrechte von MAXON Computer, haftet er gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Für die fahrlässige Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte Dritter kann MAXON Computer vom Besteller nicht haftbar gemacht werden.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz der MAXON Computer GmbH. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Maxon Computer GmbH wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11. Nebenabreden, Teilwirksamkeit
Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Dies gilt auch für die Abrede, auf Schriftlichkeit zu verzichten. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen teilweise oder ganz unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit Geschäftsbedingungen im übrigen hiervon unberührt. Statt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung, die dem Willen der Parteien, insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht, am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Lücke.

MAXON Computer GmbH, Friedrichsdorf